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Termine & Fristen
Aufbau
Freitag-Montag, 02.05.-05.05.2025: 08.00 - 18.00 Uhr
Am Montag, 05.05.2025, ist ab 12:00 Uhr keine Einfahrt in die Hallen mehr möglich.
Abbau
Freitag, 09.05.2025: 15.30 - 22.00 Uhr
Samstag, 10.05.2025: 08.00 - 18.00 Uhr
Wichtige Informationen:
Am Montag, 05. Mai 2025, ist ab 12:00 Uhr keine Einfahrt in die Hallen mehr möglich. Ab Sonntag, 04. Mai 2025, kann nur nach Hinterlegung einer Kaution von € 30,00 (für PKW 1 Stunde und LKW 2 Stunden) ins Messegelände gefahren werden.
Sonderaufbauzeiten sind nur nach Einholung einer Genehmigung durch die Messeleitung und in Anwesenheit eines Wachpersonals (€ 50,00/Stunde) möglich. Die max. zulässige Standbauhöhe beträgt 2,50 m. Bauhöhen darüber hinaus müssen von der Messeleitung genehmigt werden.
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass eingebrachte Güter nicht durch uns versichert sind! Aus diesem Grund raten wir dringend zum Abschluss einer Standversicherung bzw. einer allfälligen Standbewachung.
Nach dem Abbau ist der ursprüngliche Zustand der Ausstellungsfläche wieder herzustellen. Für Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung entstehen, haftet der Aussteller. Der Veranstalter ist berechtigt, Standausstattung und Exponate auf Kosten des Ausstellers abzubauen und einzulagern, wenn die Standfläche zum offiziellen Abbauende nicht geräumt ist.
Kein Stand darf vor Beendigung der Veranstaltung ganz oder teilweise geräumt werden. Zuwiderhandelnde Aussteller müssen eine Vertragsstrafe in Höhe von € 5.000,00 bezahlen.
Flugpunkte: Die Herstellung sämtlicher Flugpunkte/ Deckenabhängungen muss im Vorfeld der Messe zeitgerecht bei dem dafür zuständigen Vertragspartner der CMI beauftragt werden. Freigabelasten dürfen dabei laut den statischen Vorgaben nicht überschritten werden.
Aufbauvorschrift Stockstand
Beim Bau von Stockständen am Gelände der Messe Innsbruck, im Bereich unterhalb des überbauten Standbereiches, im Erdgeschoß des Standes, sind Rauchmelder vorgeschrieben!
Wenn Sie uns den Plan Ihres Standes zur Einreichung übermittelt haben, dann werden Sie über die vorgeschriebenen Platzierungspunkte für die Rauchmelder und die damit verbundenen Kosten informiert. Wir bitten um Beachtung dieser behördlichen Vorschrift!
Grundsätzlich muss jeder Raum im Standbereich, der eine geschlossene Decke besitzt, mit einem Rauchmelder versehen werden! Nach Prüfung und allfälliger Genehmigung der eingereichten Standpläne, wird die Installation der Rauchmelder von einer konzessionierten Firma, die durch die Messe Innsbruck beauftragt wird, während des Aufbaues in Absprache vorgenommen. Die Kosten sind vom Standmieter zu tragen!